Zur Startseite - Home

Sozialarbeit

Unsere Sozialarbeiterin steht Ihnen für persönliche Gespräche zur Verfügung und unterstützt bei allen Anträgen bei den Kostenträgern zur Sicherstellung der Hospizversorgung.

Auch zu anderen Rechtsgebieten wie Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung aber auch Kinder- und Jugendhilferecht können sie Informationen erhalten. Sie verfügt über Kenntnisse der unterschiedlichen Unterstützungsmöglichkeiten und kann bei Bedarf vermittlend tätig sein.

Sozialarbeit im Hospiz versteht sich als Unterstützung in der Bewältigung der vielfältigen und komplexen Anforderungen, in dieser besonderen und sehr zerbrechlichen Lebenssituation.

Arbeitsschwerpunkt der psychosozialen Begleitung durch die  Sozialarbeiterin ist das Angebot einer zuverlässigen, vorurteilsfreien und vertrauensvollen Beziehung auf Zeit. Die Beziehung basiert auf einer empathischen Haltung und zeichnet sich durch eine Ausgewogenheit von Nähe und Distanz aus, mit dem Ziel, Ihre eigenen Ressourcen zu stärken, so dass Sie Ihre eigenen Interessen eigenverantwortlich und selbstbestimmt vertreten bzw. gestalten können.

   


Marie Fortenbacher
Sozialarbeiterin

marie.fortenbacher@bethel.de

 
         
   Informationen

  » Kontakt
  » Impressum

  Folgen Sie uns auf:

Folgen Sie uns auf Facebook!Folgen Sie uns auf Twitter!Lesen Sie mehr bei Issuu!Sehen Sie unsere Filme auf YouTube!

Alles auf einen Blick ...

Flyer als pdf-Datei zum Download


Den Flyer als pdf-Datei zum Download erhalten Sie » hier.


Warnung: Diesem Navigationspunkt wurde noch kein Inhalt zugewiesen!

Nützliche Links
Aktuelles
Kontakt
Aktuelles Bethel

 

Informationen
Impressum
Datenschutz
Tipps zum Datenschutz
Barrierefreiheit
Presse Bethel

Service
Sitemap
Medizinprodukte-sicherheit


Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, StNr. 349/5995/0015, vom 26.03.2020 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. 

Diese Webseite verwendet nur die technisch notwendigen Cookies, um die Bedienfreundlichkeit zu erhöhen. Weitere Informationen.

OK

© 2024 v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel